Möglichkeiten des Gebens

Die Spende

Eine Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen. Denn Spenden dürfen von der Ferring Stiftung, anders als eine Zustiftung, nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden. Spenden eignen sich daher immer dann besonders, wenn Sie die laufende Arbeit einer Organisation, ein besonderes Projekt oder eine Aktion kurzfristig unterstützen möchten.
Die Spende ist die unkomplizierteste, aber auch unverbindlichste Art des gemeinnützigen Engagements. Als Spende kommen finanzielle Zuwendungen, aber auch Sach- und Zeitspenden sowie Erbschaften in Betracht.

Für die steuerliche Anerkennung reicht bei Spenden unter 200 Euro der Zahlungsbeleg des Kreditinstitutes, bei Spenden über 200 Euro erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. 

Spendenkonto

Föhr-Amrumer Bank eG
IBAN DE 81 2179 1906 0010 5807 83
BIC GENODEF1 WYK

Per Paypal

Über unseren Spenden-Button Sie können uns sofort mit wenigen Klicks einmalig oder monatlich unterstützen.

Stiften/Spenden statt schenken

Eine Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, sind Zustiftungen oder Spenden aus besonderem Anlass.
Egal ob Geburtstag, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Klassentreffen – die ganz private Bitte an die Gäste um eine Spende ist ein wertvoller Beitrag, um langfristig die Aktivitäten der Stiftung zu ermöglichen. 

Zuwendungen im Todesfall

Wer keine Erben hat und über den Tod hinaus sicherstellen möchte, dass sein Lebenswerk sinnvollen und gemeinnützigen Zwecken dienen soll, kann sein Vermögen oder einen Teil desselben durch Zustiftung in die Ferring Stiftung dauerhaft für diese Ziele einsetzen. Statt Blumen- und Kranzspenden können Sie zum Beispiel auch eine Spende für die Ferring Stiftung erbitten.

Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie der Ferring Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.

Die (Zu-)Stiftung

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen der Ferring Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Grundstockvermögen der Ferring Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge der Ferring Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Der Zustifter stiftet sein Vermögen zu. Dabei kann der Zustifter keinen Einfluss auf die Satzung der Ferring Stiftung nehmen, aber er kann sicher sein, dass sie sich auch nicht mehr ohne weiteres verändert. Somit ist die Kontinuität seines Beitrags gewährleistet. Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit liegen ganz in den Händen der Ferring Stiftung.

Die Zustiftung bietet sich daher besonders dann an, wenn der Aufwand für das gemeinnützige Engagement gering, der Effekt aber nachhaltig sein soll. Als Zustiftung ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen. Wir bitten Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Vorstandsmitglied Steuerberater Holger Peters aufzunehmen.

Sollten Sie Fragen haben, dann sprechen Sie uns doch einfach persönlich an. Wir freuen uns.

Ferring Stiftung
Hauptstraße 7
25938 Alkersum auf Föhr
Telefon: 04681 741 200
Fax: 04681 741 20 39

Oder schreiben Sie eine Mail an unser Vorstandsmitglied Steuerberater Holger Peters.